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Unsere Qualitätsstandards und Produktionskontrollen werden mit Zuverlässigkeit verfolgt und durchgeführt.
Ständige Investitionen in unsere Maschinen unserer Werke sind da ganz entscheidend.
Erfahren Sie hier mehr über uns.
Leistungserklärungen sind ein wichtiger Aspekt bei der Wahrung und Etablierung von Produkt- und Prüfstandards von Baustoffen in der Europäischen Union.
Die Leistungserklärungen geben detaillierte Informationen über die Leistung eines Produkts im Bezug auf bestimmte Anforderungen wie z.B. Tragfähigkeit, Brandschutz, Schalldämmung bis hin zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen.
Die EU-Bauproduktenverordnung verlangt von Herstellern, Leistungserklärungen für alle Produkte, die unter ihren Anwendungsbereich fallen, zur Verfügung zu stellen und diese Erklärungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies gilt vor allem für diejenigen Bauprodukte, für die es bereits eine harmonisierte technische Spezifikation gibt.
Dadurch wird sichergestellt, dass Architekten, Bauherren und andere Interessengruppen Zugang zu präzisen und aktuellen Informationen über die Leistung von Produkten haben und so informierte Entscheidungen über die Verwendung von Produkten treffen können.
Harmonisierte Bauprodukte müssen laut BauPVO zudem das CE-Kennzeichen tragen.
Das CE-Kennzeichen bestätigt, dass die Produkte nach den hierauf anzuwendenden Normen und Regelwerken hergestellt wurden.